- Der Schulweg ist die sichere und direkte Verbindung zwischen Wohnort und Schulhaus.
- Der Schulweg liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern.
- Benutzt das Kind das Fahrrad, hat dieses in verkehrstüchtigem Zustand zu sein. Rad fahrende Schülerinnen und Schüler tragen einen Helm!
- Das Tragen von Leuchtwesten wird insbesondere in der dunkleren Jahreszeit empfohlen. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der bfu.
Da die Gemeinde Krauchthal sich über ein grosses Gebiet erstreckt, sind nicht alle Schulwege für jüngere Kinder allein zu bewältigen. Deshalb gibt es in unserer Gemeinde zwei Schulbusse, einer fährt das Schulhaus Krauchthal und einer das Schulhaus Hettiswil an. Es werden Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler transportiert, sofern sie einen unzumutbaren Schulweg haben. Die Unzumutbarkeit wird gemäss kantonalen Bestimmungen in unserer Schulverordnung (Art. 39) geregelt .
Hier finden Sie die Bedingungen für den Anspruch auf einen Schülertransport oder eine Übernahme der Kosten von privaten Fahrten sowie im Anhang 4 den Zonenplan dazu.